Absaug- oder mechanische Lüftungsanlagen
Gemäß den Bestimmungen des Arbeitsstättenverordnung (AStG) § 13, der Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VXAT) § 7 und der Grenzwerteverordnung (GKV) § 32 werden Absaug- oder mechanische Lüftungsanlagen oder Absauggeräte zur Abführung von gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen mindestens einmal im Kalenderjahr auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft.
- Absaug- oder mechanische Lüftungsanlagen:
Diese werden mindestens einmal jährlich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft, um sicherzustellen, dass sie effizient und sicher arbeiten.
- Lagerbehälter für brennbare Flüssigkeiten:
Unsere Überprüfungen von Lagerbehältern für brennbare Flüssigkeiten gewährleisten die Sicherheit Ihrer Lagerstätten.
- Abgasabsauganlagen:
Wir führen Überprüfungen an Abgasabsauganlagen durch, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß funktionieren und den Mitarbeitern einen sicheren Arbeitsplatz bieten.
- Gefahrstoffschränke:
Unsere Dienstleistungen umfassen die Überprüfung von Gefahrstoffschränken, um sicherzustellen, dass sie den erforderlichen Sicherheitsstandards entsprechen.
- Digestoren:
Wir überprüfen regelmäßig Digestoren, um sicherzustellen, dass sie sicher und effizient betrieben werden können.
- Schweißrauchabsauganlagen:
Unsere Inspektionen von Schweißrauchabsauganlagen zielen darauf ab, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen und eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten.
- Absauganlagen für Holzstaub:
Wir gewährleisten die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften durch Überprüfungen von Absauganlagen für Holzstaub.
Unsere Dienstleistungen helfen Ihnen, die Sicherheit Ihrer Arbeitsumgebung zu gewährleisten und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.