Absaug- oder mechanische Lüftungsanlagen
Absaug- oder mechanische Lüftungsanlagen oder Absauggeräte zur Abführung von gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen sind mindestens einmal im Kalenderjahr auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen (§13 AStV, §7 VXAT und §32 GKV)
- Lagerbehältern für brennbare Flüssigkeiten
- Abgasabsauganlagen
- Gefahrstoffschränke
- Digestoren
- Schweißrauchabsauganlage
- Abgasabsauganlagen
- Absauganlagen für Holzstaub