Die Aufgaben, die ein Arbeitgeber zu erfüllen hat, sind komplex. Der Bereich Arbeitnehmerschutz ist so umfassend, dass er nur mehr für spezialisierte Fachkräften überschaubar ist. Wir Sicherheitsfachkräfte geben dieses spezielle Wissen weiter und helfen bei der Umsetzung.
Unser Leistungsspektrum :
Sicherheitsfachkräfte beraten Betriebe (Unternehmen, Mitarbeiter, Sicherheitsvertrauenspersonen, …) über Arbeitssicherheit und menschengerechte Arbeitsgestaltung und unterstützen die ArbeitgeberInnen bei der Erfüllung der diesbezüglichen gesetzlichen Vorgaben. Sie überprüfen die Sicherheitseinrichtungen und Arbeitsbedingungen vor Ort und fassen ihre Erkenntnisse und Vorschläge in Berichten zusammen.
Sicherheitsfachkräfte bieten Beratung zu vielfältigen Aspekten der Unfallverhütung, Berufskrankheiten und Arbeitshygiene an und übernehmen auch die Organisation der Abstimmung verschiedener Abteilungen bezüglich durchzuführender Maßnahmen. Des Weiteren organisieren sie Erste-Hilfe-Kurse, Vorträge und Schulungen zur Prävention von Arbeitsunfällen.
Die Einsatzzeiten im Betrieb, die so genannten Präventionszeiten, sind abhängig von der Betriebsgröße und der Art der Gefährdung und Belastung der Beschäftigten.
Arbeitsstätten bis maximal 50 ArbeitnehmerInnen - BEGEHUNGEN In Arbeitsstätten mit maximal 50 ArbeitnehmerInnen müssen Begehungen gemäß § 77a durch Sicherheitsfachkraft und Arbeitsmediziner erfolgen.*
Arbeitsstätten mit mehr als 50 ArbeitnehmerInnen - PRÄVENTIONSZEIT In Arbeitsstätten mit mehr als 50 ArbeitnehmerInnen muss pro Jahr zumindest eine bestimmte Präventionszeit gemäß § 82a ASchG erbracht werden.