Wir bieten umfassende Unterstützung im Bereich des Behördenmanagements, um sicherzustellen, dass Ihre Betriebsanlagen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Ein zentraler Aspekt dabei ist die regelmäßige Eigenüberprüfung von Betriebsanlagen gemäß § 82b GewO 1994.
Gemäß § 82b GewO ist die Inhaberin bzw. der Inhaber einer genehmigten Betriebsanlage verpflichtet, diese regelmäßig in bestimmten Zeitabständen zu prüfen. Diese Überprüfung umfasst folgende Aspekte:
Nach der wiederkehrenden Überprüfung erhält der Inhaber der Betriebsanlage eine Prüfbescheinigung. Diese Bescheinigung dokumentiert die Ergebnisse der Überprüfung und etwaige festgestellte Mängel. Der Inhaber ist verpflichtet, alle festgestellten Mängel zu beheben und die Prüfbescheinigung bis zur nächsten Überprüfung in der Betriebsanlage aufzubewahren.
Unser erfahrenes Team steht Ihnen bei der Durchführung dieser Überprüfungen zur Seite und sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Wir helfen Ihnen, mögliche Mängel frühzeitig zu identifizieren und zu beheben, sodass Ihre Betriebsanlage stets den höchsten Sicherheits- und Qualitätsstandards entspricht. Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Dienstleistungen im Bereich Behördenmanagement zu erfahren und wie wir Ihnen helfen können, Ihre Betriebsanlagen gesetzeskonform und sicher zu betreiben.