Überprüfung gemäß §§ 8,9 und 10 AM-VO
Abnahmeprüfungen und/oder wiederkehrende Prüfungen gemäß §§ 7, 8, 9 und 10 AM-VO
- Krane einschließlich Ladekrane auf Fahrzeugen
- sonstige kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben von Lasten, die vor der Verwendung eingebaut oder montiert werden müssen
- Regalbediengeräte
- Fahrzeughebebühnen
- Fahrzeugen aufgebaute Ladebordwände
- kraftbetriebene Anpassrampen
- fest montierte Hubtische zur ausschließlichen Beförderung von Gütern
- Arbeitskörbe für Krane, Hubstapler
- mechanische Leitern,
- kraftbetriebene Türen und Tore
- Tore, die sich nach oben öffnen, mit einer Torblattfläche über 10m²
- Bagger und Radlader zum Heben von Einzellasten
- Lastaufnahmeeinrichtungen
- Kettengehänge und sonstige Anschlagmittel
- selbstfahrende Arbeitsmittel
- Förderbänder
- kraftbetriebene Pressen, Stanzen und Spritzgießmaschinen