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Überprüfung gemäß §§ 8,9 und 10 AM-VO

Überprüfung gemäß §§ 8,9 und 10 AM-VO

Abnahmeprüfungen und/oder wiederkehrende Prüfungen gemäß §§ 7, 8, 9 und 10 AM-VO
  • Krane einschließlich Ladekrane auf Fahrzeugen
  • sonstige kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben von Lasten, die vor der Verwendung eingebaut oder montiert werden müssen
  • Regalbediengeräte
  • Fahrzeughebebühnen
  • Fahrzeugen aufgebaute Ladebordwände
  • kraftbetriebene Anpassrampen
  • fest montierte Hubtische zur ausschließlichen Beförderung von Gütern
  • Arbeitskörbe für Krane, Hubstapler
  • mechanische Leitern,
  • kraftbetriebene Türen und Tore
  • Tore, die sich nach oben öffnen, mit einer Torblattfläche über 10m²
  • Bagger und Radlader zum Heben von Einzellasten
  • Lastaufnahmeeinrichtungen
  • Kettengehänge und sonstige Anschlagmittel
  • selbstfahrende Arbeitsmittel
  • Förderbänder
  • kraftbetriebene Pressen, Stanzen und Spritzgießmaschinen