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Überprüfung gemäß §§ 8,9 und 10 AM-VO

Überprüfung gemäß §§ 8,9 und 10 AM-VO

Als Ingenieurbüro in St. Margarethen bei Knittelfeld verfügen wir über spezielle Prüfvorrichtungen und bieten umfassende Dienstleistungen im Bereich der Überprüfung gemäß den §§ 8, 9 und 10 der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) an. Unsere Überprüfungen führen wir vor Ort beim Kunden durch und decken dabei die Bundesländer Steiermark, Oberösterreich und Niederösterreich ab.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Abnahmeprüfungen und/oder wiederkehrende Prüfungen gemäß §§ 7, 8, 9 und 10 AM-VO:
    Wir führen sowohl Abnahmeprüfungen als auch wiederkehrende Prüfungen gemäß den entsprechenden Bestimmungen der AM-VO durch, um sicherzustellen, dass Ihre Arbeitsmittel den geltenden Vorschriften entsprechen und sicher betrieben werden können.

Zu unseren Spezialgebieten gehören unter anderem:

  • Krane einschließlich Ladekrane auf Fahrzeugen:
    Wir überprüfen Krane und Ladekrane auf Fahrzeugen gemäß den Vorgaben der AM-VO, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß funktionieren und den Sicherheitsstandards entsprechen.
  • Sonstige kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben von Lasten, die vor der Verwendung eingebaut oder montiert werden müssen:
    Unsere Experten prüfen verschiedene kraftbetriebene Arbeitsmittel, die zum Heben von Lasten verwendet werden, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen der AM-VO entsprechen.
  • Regalbediengeräte:
    Wir führen Überprüfungen von Regalbediengeräten gemäß den Vorgaben der AM-VO durch, um deren sicheren Betrieb zu gewährleisten.
  • Fahrzeughebebühnen:
    Überprüfung und Wartung von Fahrzeughebebühnen gemäß den Richtlinien der AM-VO, um die Sicherheit bei der Fahrzeugwartung und -reparatur zu gewährleisten.
  • Fahrzeugen aufgebaute Ladebordwände:
    Unsere Inspektionen stellen sicher, dass die auf Fahrzeugen aufgebauten Ladebordwände den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen und sicher verwendet werden können.
  • Kraftbetriebene Anpassrampen:
    Wir überprüfen Anpassrampen, um sicherzustellen, dass sie den Sicherheitsanforderungen gemäß der AM-VO entsprechen und sicher betrieben werden können.
  • Fest montierte Hubtische zur ausschließlichen Beförderung von Gütern:
    Unsere Überprüfungen stellen sicher, dass fest montierte Hubtische den erforderlichen Sicherheitsstandards entsprechen und sicher verwendet werden können.
  • Arbeitskörbe für Krane, Hubstapler:
    Wir überprüfen Arbeitskörbe gemäß den Bestimmungen der AM-VO, um sicherzustellen, dass sie den Sicherheitsstandards entsprechen und sicher eingesetzt werden können.
  • Mechanische Leitern:
    Überprüfung von mechanischen Leitern gemäß den Vorschriften der AM-VO, um die Sicherheit beim Auf- und Abstieg zu gewährleisten.
  • Kraftbetriebene Türen und Tore:
    Unsere Inspektionen stellen sicher, dass kraftbetriebene Türen und Tore den Sicherheitsstandards gemäß der AM-VO entsprechen und sicher betrieben werden können.
  • Tore, die sich nach oben öffnen, mit einer Torblattfläche über 10m²:
    Wir überprüfen große Tore, um sicherzustellen, dass sie den Sicherheitsstandards der AM-VO entsprechen und sicher verwendet werden können.
  • Bagger und Radlader zum Heben von Einzellasten:
    Überprüfung von Baggers und Radladern gemäß den Vorgaben der AM-VO, um sicherzustellen, dass sie Lasten sicher heben können.
  • Lastaufnahmeeinrichtungen:
    Unsere Inspektionen stellen sicher, dass Lastaufnahmeeinrichtungen den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen und sicher verwendet werden können.
  • Kettengehänge und sonstige Anschlagmittel:
    Überprüfung von Kettengehängen und anderen Anschlagmitteln gemäß den Bestimmungen der AM-VO, um die Sicherheit beim Heben von Lasten zu gewährleisten.
  • Selbstfahrende Arbeitsmittel:
    Unsere Überprüfungen stellen sicher, dass selbstfahrende Arbeitsmittel den Sicherheitsstandards gemäß der AM-VO entsprechen und sicher betrieben werden können.
  • Förderbänder:
    Überprüfung von Förderbändern gemäß den Vorgaben der AM-VO, um sicherzustellen, dass sie den Sicherheitsstandards entsprechen und sicher betrieben werden können.
  • Kraftbetriebene Pressen, Stanzen und Spritzgießmaschinen:
    Unsere Inspektionen stellen sicher, dass kraftbetriebene Pressen, Stanzen und Spritzgießmaschinen den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen und sicher verwendet werden können.