Überprüfung gemäß §§ 8,9 und 10 AM-VO
Als Ingenieurbüro in St. Margarethen bei Knittelfeld verfügen wir über spezielle Prüfvorrichtungen und bieten umfassende Dienstleistungen im Bereich der Überprüfung gemäß den §§ 8, 9 und 10 der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) an. Unsere Überprüfungen führen wir vor Ort beim Kunden durch und decken dabei die Bundesländer Steiermark, Oberösterreich und Niederösterreich ab.
Unsere Leistungen umfassen:
- Abnahmeprüfungen und/oder wiederkehrende Prüfungen gemäß §§ 7, 8, 9 und 10 AM-VO:
Wir führen sowohl Abnahmeprüfungen als auch wiederkehrende Prüfungen gemäß den entsprechenden Bestimmungen der AM-VO durch, um sicherzustellen, dass Ihre Arbeitsmittel den geltenden Vorschriften entsprechen und sicher betrieben werden können.
Zu unseren Spezialgebieten gehören unter anderem:
- Krane einschließlich Ladekrane auf Fahrzeugen:
Wir überprüfen Krane und Ladekrane auf Fahrzeugen gemäß den Vorgaben der AM-VO, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß funktionieren und den Sicherheitsstandards entsprechen.
- Sonstige kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben von Lasten, die vor der Verwendung eingebaut oder montiert werden müssen:
Unsere Experten prüfen verschiedene kraftbetriebene Arbeitsmittel, die zum Heben von Lasten verwendet werden, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen der AM-VO entsprechen.
- Regalbediengeräte:
Wir führen Überprüfungen von Regalbediengeräten gemäß den Vorgaben der AM-VO durch, um deren sicheren Betrieb zu gewährleisten.
- Fahrzeughebebühnen:
Überprüfung und Wartung von Fahrzeughebebühnen gemäß den Richtlinien der AM-VO, um die Sicherheit bei der Fahrzeugwartung und -reparatur zu gewährleisten.
- Fahrzeugen aufgebaute Ladebordwände:
Unsere Inspektionen stellen sicher, dass die auf Fahrzeugen aufgebauten Ladebordwände den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen und sicher verwendet werden können.
- Kraftbetriebene Anpassrampen:
Wir überprüfen Anpassrampen, um sicherzustellen, dass sie den Sicherheitsanforderungen gemäß der AM-VO entsprechen und sicher betrieben werden können.
- Fest montierte Hubtische zur ausschließlichen Beförderung von Gütern:
Unsere Überprüfungen stellen sicher, dass fest montierte Hubtische den erforderlichen Sicherheitsstandards entsprechen und sicher verwendet werden können.
- Arbeitskörbe für Krane, Hubstapler:
Wir überprüfen Arbeitskörbe gemäß den Bestimmungen der AM-VO, um sicherzustellen, dass sie den Sicherheitsstandards entsprechen und sicher eingesetzt werden können.
- Mechanische Leitern:
Überprüfung von mechanischen Leitern gemäß den Vorschriften der AM-VO, um die Sicherheit beim Auf- und Abstieg zu gewährleisten.
- Kraftbetriebene Türen und Tore:
Unsere Inspektionen stellen sicher, dass kraftbetriebene Türen und Tore den Sicherheitsstandards gemäß der AM-VO entsprechen und sicher betrieben werden können.
- Tore, die sich nach oben öffnen, mit einer Torblattfläche über 10m²:
Wir überprüfen große Tore, um sicherzustellen, dass sie den Sicherheitsstandards der AM-VO entsprechen und sicher verwendet werden können.
- Bagger und Radlader zum Heben von Einzellasten:
Überprüfung von Baggers und Radladern gemäß den Vorgaben der AM-VO, um sicherzustellen, dass sie Lasten sicher heben können.
- Lastaufnahmeeinrichtungen:
Unsere Inspektionen stellen sicher, dass Lastaufnahmeeinrichtungen den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen und sicher verwendet werden können.
- Kettengehänge und sonstige Anschlagmittel:
Überprüfung von Kettengehängen und anderen Anschlagmitteln gemäß den Bestimmungen der AM-VO, um die Sicherheit beim Heben von Lasten zu gewährleisten.
- Selbstfahrende Arbeitsmittel:
Unsere Überprüfungen stellen sicher, dass selbstfahrende Arbeitsmittel den Sicherheitsstandards gemäß der AM-VO entsprechen und sicher betrieben werden können.
- Förderbänder:
Überprüfung von Förderbändern gemäß den Vorgaben der AM-VO, um sicherzustellen, dass sie den Sicherheitsstandards entsprechen und sicher betrieben werden können.
- Kraftbetriebene Pressen, Stanzen und Spritzgießmaschinen:
Unsere Inspektionen stellen sicher, dass kraftbetriebene Pressen, Stanzen und Spritzgießmaschinen den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen und sicher verwendet werden können.