Mobile und stationäre Tankanlagen
Bei Lagerbehältern für brennbare Flüssigkeiten und den dazugehörigen Betriebseinrichtungen sind wiederkehrende Überprüfungen gemäß §14 VbF durchzuführen.
- Dieseltankanlagen
- Öllagertank
Behälter zum Transport von brennbaren Flüssigkeiten unterliegen der Vorschrift für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
- Mobile Tankanlagen bis 1000 Liter
- Transortbehälter aus Stahl oder Kunststoff
Überprüft werden Kennzeichnung, innerer und äußerer Zustand sowie Dichtheit des Behälters, der Rohrleitungen und der Armaturen.