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Überprüfung von Zelten und fliegenden Bauten

Überprüfung von Zelten und fliegenden Bauten

Wir unterstützen unsere Kunden bei der Überprüfung und Abnahme von Zelten sowie mobilen Veranstaltungseinrichtungen (fliegenden Bauten).

Unsere Leistungen richten sich insbesondere an Veranstalter, Gemeinden, Vereine und Betreiber temporärer Bauwerke.

Zelte, mobile Veranstaltungseinrichtungen und fliegende Bauten werden von uns gemäß ÖNORM EN 13782 überprüft. Die Prüfung erfolgt im aufgebauten Zustand am Aufbauplatz und umfasst eine fachkundige Sicht- und Funktionsprüfung, die der Sicherstellung von Standsicherheit, Betriebssicherheit und Brandschutz dient.


Prüfungsumfang

Im Rahmen der Überprüfung beurteilen wir insbesondere:

  • ordnungsgemäße Ausführung und Montage
  • mechanische Festigkeit der Konstruktion
  • Stand- und Betriebssicherheit der gesamten Anlage
  • Brennbarkeitsklasse der Planen
  • Widerstands- bzw. Brennbarkeitsklasse der tragenden Bauteile und eingesetzten Bauprodukte

Die Überprüfung erfolgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere gemäß § 20 Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz (StVAG).


Ziel der Überprüfung

Ziel der Prüfung ist es, sicherzustellen, dass die jeweilige Konstruktion den Anforderungen der ÖNORM EN 13782 entspricht und für den sicheren Betrieb freigegeben werden kann.


Unterstützung bei der Registrierung von Veranstaltungsbetriebseinrichtungen

Wir unterstützen unsere Kunden bei der Registrierung von Veranstaltungsbetriebseinrichtungen beim Land Steiermark, um eine gültige Registrierungsplakette zu erhalten und aufrechtzuerhalten.

Dabei begleiten wir Sie bei der technischen Überprüfung, der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen sowie im Registrierungsprozess bei der zuständigen Behörde.

Fachlicher Inhalt: Raphael Peinhopf

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