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Gefährdungsbeurteilung von Maschinen

Gefährdungsbeurteilung von Maschinen gemäß AM-VO Abschnitt 4

Gefährdungsbeurteilung von Altmaschinen

Für diese sogenannten Altmaschinen ist keine CE-Kennzeichnung erforderlich. Dennoch müssen sie den Mindestanforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen.

Wir führen für Ihre Maschinen und Anlagen Gefährdungsbeurteilungen gemäß AM-VO durch und prüfen, ob die bestehenden Schutzmaßnahmen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Dabei beurteilen wir insbesondere:

  • mechanische Gefährdungen (z. B. Quetschen, Scheren, Einziehen)
  • elektrische Gefährdungen
  • Gefährdungen durch bewegte Teile
  • fehlende oder unzureichende Schutzeinrichtungen
  • ergonomische und organisatorische Risiken
  • Gefährdungen durch Lärm, Staub, Dämpfe oder andere Emissionen

Abgrenzung: Neue Maschinen und Altmaschinen

Je nach Baujahr und Zeitpunkt des Inverkehrbringens gelten unterschiedliche rechtliche Anforderungen:

  • Neue Maschinen und verkettete Anlagen:
    Risikobeurteilung gemäß Maschinensicherheitsverordnung (MSV) im Rahmen der Konformitätsbewertung (CE-Kennzeichnung).

Wir unterstützen Sie bei der korrekten Einstufung Ihrer Maschinen und der Auswahl des passenden Bewertungsverfahrens.

Maßnahmenempfehlungen und Dokumentation

Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung schlagen wir konkrete Maßnahmen zur Mängelbeseitigung vor, zum Beispiel:

  • Nachrüstung von Schutzeinrichtungen
  • Anpassung von Steuerungen oder Not-Halt-Einrichtungen
  • Verbesserung der Kennzeichnung und Beschilderung
  • organisatorische Maßnahmen und Betriebsanweisungen
  • ergänzende Unterweisungen der Mitarbeiter

Das Ergebnis unserer Begutachtung ist ein umfangreiches, nachvollziehbares Operat, das:

  • als Bestandteil der Evaluierung gemäß AM-VO dient
  • bei Bedarf in die technischen Unterlagen integriert werden kann
  • eine solide Grundlage für Behördenprüfungen bietet
  • die Rechtssicherheit für Betreiber erhöht

Ihr Nutzen

Durch unsere Unterstützung stellen Sie sicher, dass Ihre Altmaschinen:

  • den gesetzlichen Anforderungen der AM-VO Abschnitt 4 entsprechen
  • sicher betrieben werden können
  • Haftungsrisiken reduziert werden
  • bei Kontrollen durch Behörden nachvollziehbar dokumentiert sind

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung von Altmaschinen benötigen. Wir begleiten Sie kompetent von der Bewertung bis zur Umsetzung geeigneter Maßnahmen.

Fachlicher Inhalt: DI (FH) Gerhard Rieser

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