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Überprüfung gemäß §§ 8,9 und 10 AM-VO

Überprüfung von Arbeitsmitteln (AM-VO)

ARBEITSSICHERHEIT – Überprüfung gemäß §§ 8, 9 und 10 AM-VO

Als Ingenieurbüro im Murtal verfügen wir über spezielle Prüfvorrichtungen und bieten umfassende Dienstleistungen im Bereich der Überprüfung gemäß den §§ 8, 9 und 10 der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) an. Unsere Überprüfungen führen wir vor Ort beim Kunden durch und decken dabei die Bundesländer Steiermark, Oberösterreich und Niederösterreich ab.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Abnahmeprüfungen und/oder wiederkehrende Prüfungen gemäß §§ 7, 8, 9 und 10 AM-VO:
    Wir führen sowohl Abnahmeprüfungen als auch wiederkehrende Prüfungen gemäß den entsprechenden Bestimmungen der AM-VO durch, um sicherzustellen, dass Ihre Arbeitsmittel den geltenden Vorschriften entsprechen und sicher betrieben werden können.

Zu unseren Spezialgebieten gehören unter anderem:

  • Krane einschließlich Ladekrane auf Fahrzeugen:
    Wir überprüfen Krane und Ladekrane auf Fahrzeugen gemäß den Vorgaben der AM-VO, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß funktionieren und den Sicherheitsstandards entsprechen.
  • Sonstige kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben von Lasten, die vor der Verwendung eingebaut oder montiert werden müssen:
    Unsere Experten prüfen verschiedene kraftbetriebene Arbeitsmittel, die zum Heben von Lasten verwendet werden, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen der AM-VO entsprechen.
  • Regalbediengeräte:
    Wir führen Überprüfungen von Regalbediengeräten gemäß den Vorgaben der AM-VO durch, um deren sicheren Betrieb zu gewährleisten.
  • Fahrzeughebebühnen:
    Überprüfung von Fahrzeughebebühnen gemäß den Richtlinien der AM-VO, um die Sicherheit bei der Fahrzeugwartung und -reparatur zu gewährleisten.
  • Fahrzeugen aufgebaute Ladebordwände:
    Unsere Inspektionen stellen sicher, dass die auf Fahrzeugen aufgebauten Ladebordwände den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen und sicher verwendet werden können.
  • Kraftbetriebene Anpassrampen:
    Wir überprüfen Anpassrampen, um sicherzustellen, dass sie den Sicherheitsanforderungen gemäß der AM-VO entsprechen und sicher betrieben werden können.
  • Fest montierte Hubtische zur ausschließlichen Beförderung von Gütern:
    Unsere Überprüfungen stellen sicher, dass fest montierte Hubtische den erforderlichen Sicherheitsstandards entsprechen und sicher verwendet werden können.
  • Arbeitskörbe für Krane, Hubstapler:
    Wir überprüfen Arbeitskörbe gemäß den Bestimmungen der AM-VO, um sicherzustellen, dass sie den Sicherheitsstandards entsprechen und sicher eingesetzt werden können.
  • Mechanische Leitern:
    Überprüfung von mechanischen Leitern gemäß den Vorschriften der AM-VO, um die Sicherheit beim Auf- und Abstieg zu gewährleisten.
  • Kraftbetriebene Türen und Tore:
    Unsere Inspektionen stellen sicher, dass kraftbetriebene Türen und Tore den Sicherheitsstandards gemäß der AM-VO entsprechen und sicher betrieben werden können.
  • Tore, die sich nach oben öffnen, mit einer Torblattfläche über 10m²:
    Wir überprüfen große Tore, um sicherzustellen, dass sie den Sicherheitsstandards der AM-VO entsprechen und sicher verwendet werden können.
  • Bagger und Radlader zum Heben von Einzellasten:
    Überprüfung von Baggern und Radladern gemäß den Vorgaben der AM-VO, um sicherzustellen, dass sie Lasten sicher heben können.
  • Lastaufnahmeeinrichtungen:
    Unsere Inspektionen stellen sicher, dass Lastaufnahmeeinrichtungen den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen und sicher verwendet werden können.
  • Kettengehänge und sonstige Anschlagmittel:
    Überprüfung von Kettengehängen und anderen Anschlagmitteln gemäß den Bestimmungen der AM-VO, um die Sicherheit beim Heben von Lasten zu gewährleisten.
  • Selbstfahrende Arbeitsmittel:
    Unsere Überprüfungen stellen sicher, dass selbstfahrende Arbeitsmittel den Sicherheitsstandards gemäß der AM-VO entsprechen und sicher betrieben werden können.
  • Förderbänder:
    Überprüfung von Förderbändern gemäß den Vorgaben der AM-VO, um sicherzustellen, dass sie den Sicherheitsstandards entsprechen und sicher betrieben werden können.
  • Kraftbetriebene Pressen, Stanzen und Spritzgießmaschinen:
    Unsere Inspektionen stellen sicher, dass kraftbetriebene Pressen, Stanzen und Spritzgießmaschinen den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen und sicher verwendet werden können.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bei einer Überprüfung gemäß §§ 8, 9 und 10 der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) werden Ihre Arbeitsmittel auf ordnungsgemäßen Zustand, Sicherheit und Funktionstüchtigkeit geprüft. Dazu zählen unter anderem Krane, Hebebühnen, Tore, Pressen und weitere kraftbetriebene Arbeitsmittel.
Wiederkehrende Prüfungen gemäß AM-VO sind in der Regel jährlich durchzuführen. Die genauen Prüfintervalle hängen von der Art des Arbeitsmittels und den Betriebsbedingungen ab.
Wir führen Überprüfungen gemäß AM-VO in den Bundesländern Steiermark, Oberösterreich und Niederösterreich durch. Alle Prüfungen werden direkt vor Ort beim Kunden durchgeführt.
Die wiederkehrende Prüfung ist in der Regel mindestens einmal jährlich (max. 15 Monate) durchzuführen.
Prüfungen dürfen nur von befähigten Personen bzw. fachkundigen Prüfern durchgeführt werden, die über entsprechende Ausbildung und Erfahrung verfügen.
Erforderlich sind die Abnahmeprüfung, wiederkehrende Prüfungen, Prüfungen nach außergewöhnlichen Ereignissen sowie Prüfungen nach Aufstellung.
Die Kosten hängen vom Umfang und Zustand der Arbeitsmittel ab. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Alle Arbeitsmittel mit möglicher Gefährdung, wie Krane, Hebezeuge, Ladebordwände, Leitern und Maschinen bzw. Arbeitsmittel, müssen regelmäßig geprüft werden.
Die Abnahmeprüfung ist die Erstprüfung vor der ersten Inbetriebnahme und stellt sicher, dass das Arbeitsmittel sicher montiert und betriebsbereit ist.
Nach Unfällen, wesentlichen Änderungen, längeren Stillständen oder außergewöhnlichen Belastungen ist eine zusätzliche Prüfung notwendig.
Krane und Hebezeuge müssen in der Regel einmal jährlich geprüft werden.
Alle Maschinen, Geräte und Anlagen, die von Arbeitnehmern verwendet werden, wie z. B. Krane, Hebebühnen, Ladebordwände und Leitern.
Ja, Prüfbefunde müssen dokumentiert und am Einsatzort verfügbar sein.
Sie gewährleisten die Sicherheit der Mitarbeiter, vermeiden Unfälle und sichern die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Der Arbeitgeber bzw. Betreiber der Arbeitsmittel ist für die Durchführung verantwortlich.
Kontaktieren Sie uns gerne – wir beraten Sie persönlich und erstellen ein passendes Angebot.
Fachlicher Inhalt: Ing. Gerald Stubenberger

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